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Punktnüchternheit: Kein Alkohol im Straßenverkehr
Guten Tag, meine Damen und Herren, herzlich willkommen am Gesundheitstelefon der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. Unser Thema lautet: „Punktnüchternheit: Kein Alkohol im Straßenverkehr“.
Alkohol gilt in unserer Gesellschaft als Genussmittel. Aber Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt und kann weitreichende Folgen haben. Bereits in geringen Mengen beeinträchtigt Alkohol die Konzentration, die Leistungsfähigkeit und das Reaktionsvermögen des Fahrenden. Alkoholunfälle wiegen meist schwerer als „gewöhnliche“ Verkehrsunfälle: Kamen im Jahr 2008 in Deutschland auf 1000 Unfälle nicht-alkoholisierter Fahrer, bei denen Personenschaden entstand, 14 Tote und 220 Schwerverletzte, so waren es bei 1000 Alkoholunfällen dagegen 27 Getötete und 356 Schwerverletzte. Wenn Alkohol im Spiel ist, kommen also fast doppelt so viele Menschen bei Unfällen zu Tode wie bei Unfällen ohne Alkoholbeteiligung.
Alkohol enthemmt
Alkohol trinken ist sozial akzeptiert und gehört zu vielen Anlässen dazu. Es ist ein Ritual, mit Sekt anzustoßen, wenn es etwas zu feiern gibt, zum leckeren Essen einen Wein zu bestellen oder beim Fußballspiel eine Flasche Bier zu öffnen. In diesen Fällen regt Alkohol an und wirkt stimmungslösend. Je mehr man trinkt, umso heiterer, sorgloser und ausgelassener wird man. Da kann es passieren, dass man sich noch zutraut, das Auto zu steuern, obwohl die Wirkung im Gehirn dies schon längst nicht mehr zulässt.
Schon bei 0,2 Promille wird es kritisch
Im Allgemeinen wird es schon ab etwa 0,2 Promille Alkohol im Blut schwieriger, sich zu konzentrieren und sich kontrolliert zu bewegen. Ab 0,3 Promille wird die Aufmerksamkeit herabgesetzt. Ab 0,5 Promille reagiert man langsamer, Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt, die Risikobereitschaft ist erhöht. Für Fahrende mit 0,6 Promille ist das Unfallrisiko im Straßenverkehr doppelt so hoch wie für Personen, die nüchtern sind. Ab 0,8 Promille sind alle Reaktionen deutlich verlangsamt, wie etwa nach einer durchwachten Nacht.
In Deutschland hat sich die 0,5 Promille-Grenze im Straßenverkehr durchgesetzt, deren Überschreitung mit 250,- € Bußgeld, vier Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Sollte man wiederholt oder mit deutlich mehr Alkohol im Blut am Steuer eines Fahrzeuges kontrolliert werden, verschärfen sich die Strafen. Ebenso, wenn es zu Fahrauffälligkeiten oder gar zu einem Unfall kommt. Fahrer unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit dürfen überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen.
Lieber kein Risiko eingehen
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, sich klar zu machen, wie schnell die erlaubten 0,5 Promille Alkohol erreicht sind. Den Blutalkoholspiegel berechnen Sie mit der folgenden Formel: Getrunkener Alkohol in Gramm geteilt durch das Körpergewicht in Kilogramm x 0,7 für Männer bzw. 0,6 für Frauen. Für eine 60 kg schwere Frau wäre das auf nüchternen Magen ein Drittel Liter Bier oder ein Achtel Liter Wein. Bei vollem Magen vergrößert sich die Menge. Ein Mann mit 80 kg Körpergewicht kann auf nüchternen Magen zwei 0,33 l-Gläser Bier trinken, bei vollem Magen ca. einen Liter. Mit einer Hax’n als Grundlage müsste auf dem Oktoberfest also spätestens nach einer Maß Bier Schluss sein, wenn man noch fahren will. Besser ist jedoch in diesem Fall: Erst gar kein Risiko eingehen und das Auto lieber stehen lassen!
Punktnüchternheit
Nach nur einem Glas Sekt oder einem kleinen Bier lässt erfahrungsgemäß bei den meisten Menschen der Widerstand, weiteren Alkohol zu sich zu nehmen, langsam nach. Insofern ist es oftmals schwieriger, nach einem Glas aufzuhören als von vorneherein überhaupt nichts Alkoholisches zu trinken. Wer auf das Auto angewiesen ist, sollte also besser erst gar nicht mit dem Alkoholkonsum anfangen. Eine solche sogenannte „Punktnüchternheit“ ist vor dem Autofahren zu empfehlen, aber ebenso in der Arbeitszeit oder wenn Medikamente eingenommen werden, die laut Beipackzettel nicht mit Alkohol verträglich sind.
Wie Ihnen der Verzicht auf Alkohol gelingt
• Wenn Ihnen bei einer geselligen Gelegenheit Alkohol angeboten wird, dann lehnen Sie freundlich, aber bestimmt ab. Sie können ganz einfach erklären, dass Sie prinzipiell nicht mit Alkohol am Steuer fahren und deswegen lieber ein Glas Saft trinken möchten.
• Wenn das Verlangen nach Alkohol stark wird, weil alle um Sie herum etwas trinken, dann genießen Sie lieber etwas anderes. Vielleicht haben Sie noch Appetit auf ein süßes Dessert? Gönnen Sie sich ruhig etwas mehr, Sie sparen die Kalorien schließlich an anderer Stelle ein. Das Verlangen nach Alkohol kann 10 Minuten später schon wieder verschwunden sein.
• Überlegen Sie, warum Sie jetzt unbedingt etwas trinken wollen. Sind Sie gestresst? Haben Sie privaten oder beruflichen Ärger? Der Wunsch, nach einem hektischen Tag zur Ruhe zu kommen, ist vielleicht der häufigste Anlass für den Griff zum Alkohol. In diesem Fall sollten Sie generell überlegen, ob Sie genügend für sich selbst tun. Lernen Sie doch einmal eine Entspannungsmethode, um auf andere Weise und nicht nur mit Alkohol wieder ruhig zu werden.
• Wenn Sie zuhause sind und wissen, dass Sie noch ins Auto steigen werden, dann ist es besser, keine oder nur eine geringe Menge alkoholischer Getränke griffbereit zu haben.
• Sind Sie selbst Gastgeberin oder Gastgeber, dann überraschen Sie Ihre Gäste doch einmal mit schmackhaften alkoholfreien Cocktails. Es gibt zahlreiche kreative Rezepte, die Sie im Internet oder in einschlägigen Zeitschriften und Büchern finden. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und demonstrieren Sie, dass es auch ohne Alkohol geht. Denn: Die Stimmung steigt nicht nur mit der Promillezahl.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine gute und sichere Fahrt.
Vielen Dank für Ihr Interesse und bleiben Sie gesund!
Unsere Adresse: Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG), Hölderlinstraße 8, 55131 Mainz, Telefon 06131 / 20 69 0.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner, Redaktion: Birgit Kahl






