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Kollege Alkohol
Guten Tag, meine Damen und Herren, ich begrüße Sie am Gesundheitstelefon der Landes-zentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. Unser Thema: „Kollege Alkohol“.
Alkohol gehört für viele zum täglichen Leben: Keine gemütliche Runde ohne Bier, kein Betriebsfest ohne Hochprozentiges und kein Feierabend ohne „ein Gläschen in Ehren“. Mehr als 2,5 Millionen Deutsche sind Alkohol abhängig – und mehr als 42.000 der Abhängigen sterben jährlich an den unmittelbaren Folgen ihres Alkoholkonsums.
Besonders fatal sind die Auswirkungen von Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz: Beim Umgang mit Maschinen und Geräten ist die eigene Sicherheit und die der Kollegen gefährdet; denn das Unfallrisiko erhöht sich bei einem Wert von 0,8 Promille auf das Fünffache. Alkoholabhängige kommen häufig zu spät, sie fehlen 16 Mal häufiger und ihre Leistungen können deutlich sinken. Die volkswirtschaftlichen Kosten belaufen sich nach Schätzungen von Experten in einem Betrieb mit 1000 Beschäftigten jährlich auf gut 400.000 Euro.
Studien zufolge konsumieren etwa sieben Prozent der Beschäftigten täglich Alkohol an ihrem Arbeitsplatz. Wer in einer Abteilung mit 50 Kolleginnen und Kollegen arbeitet, kann davon ausgehen, dass er zwei bis vier Personen mit einem Alkoholproblem kennt. Das Umfeld, Kolleginnen und Kollegen, aber auch die Vorgesetzten fühlen sich häufig von dieser Situation überfordert. Die oder der Alkoholkranke selbst versucht, Auffälligkeiten zu leugnen. Schließlich muss sie/er befürchten, das Ansehen der Kolleginnen und Kollegen und auch seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Kolleginnen und Kollegen wiederum schützen ihren „Kollegen Alkohol“ aus falsch verstandener Hilfsbereitschaft vor Konsequenzen. Fachleute nennen dieses Verhalten „Co-Alkoholismus“.
Ein Teufelskreis entsteht, aus dem es nur eine gezielte Hilfe gibt: das offene Gespräch und Informationen zu fachlichen Hilfsangeboten. Denn die alkoholkranke Kollegin oder der alkoholkranke Kollege benötigt deutliche Signale dafür, dass man ihr/sein Problem wahrnimmt, versteht und auch bereit ist, ihr oder ihm zu helfen. Vorgesetzten kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es um Maßnahmen zur Suchtbekämpfung am Arbeitsplatz geht. Ihre Aufgabe ist es, das Problem offen anzusprechen. Weil der Arbeitsplatz materiell und sozial von großer Bedeutung ist, gibt es hier einen Ansatzpunkt für die Betroffenen, diese Hilfe auch anzunehmen.
Fachleute empfehlen eine allgemeine Alkoholabstinenz im Betrieb und auch den Verzicht auf Alkohol bei feierlichen Anlässen. In einer Betriebsvereinbarung zwischen Mitarbeitervertretung und Arbeitgeber können Maßnahmen zur Suchtvorbeugung und betrieblichen Suchtkrankenhilfe klar geregelt werden. Informationsmaterial zur betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten Sie über die LZG. Auch die örtlichen Suchtberatungsstellen bieten Unterstützung.
Oberstes Ziel sollte es sein, abhängige Kolleginnen und Kollegen aus dem Teufelskreis ihres Suchtmittelkonsums herauszuhelfen.
Unsere Adresse: Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG), Hölderlinstraße 8, 55131Mainz, Telefon 06131/2069-0.
Vielen Dank für Ihr Interesse und bleiben Sie gesund!






