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HOMEPAGE DER EUROPÄISCHEN WELLNESS UNION

EUROPÄISCHE WELLNESS UNION
EUROPEAN WELLNESS UNION / UNION EUROPEENNE DE BIEN-ETRE

Auszug aus der Satzung

Präambel

  1. Die Wiederaufbauphase der Nachkriegszeit in Europa war durch eine Idealisierung von persönlichen Eigenschaften wie Pflichtbewußtsein, Einsatzbereitschaft und Selbstverleugnung gekennzeichnet. Im Westen entwickelte sich daraus schrittweise eine erfolgsorientierte Leistungsgesellschaft. Da sie mit wachsendem Wohlstand einherging, verfestigten sich ihre Merkmale im Bewußtsein der Bürger zum Inbegriff “moderner Lebensqualität”. Als selbstgefährdendes Nebenprodukt entstand jedoch ein Netzwerk gesundheitsschädlicher Verhaltensgewohnheiten und Rahmenbedingungen, das zur raschen Ausbreitung von einstmals kaum bedrohlichen Zivilisationskrankheiten führte.
    Mit dem Übergang zur Marktwirtschaft müssen die osteuropäischen Länder den damit verquickten Gesundheitsrisiken ebenfalls verstärkte Aufmerksamkeit widmen.
  2. Derartige “Segnungen” des Industriezeitalters unterliegen zunehmender Kritik, in deren Gefolge sich deutliche Anzeichen eines fortschreitenden Lebensstilwandels einstellen. Gefühlsbetonte Grundströmungen steuern die Wende von übermäßiger Selbstverleugnung, Fremdbestimmung und Inkaufnahme gesundheitlicher Überforderungsrisiken hin zu Ichbezogenheit, kompromißloser Selbstverwirklichung und Neigung zur Gesundheitshysterie.
    Es erscheint geboten, diesen Pendelrückschlag in einer für die Allgemeinheit wie für das wohlverstandene Interesse des einzelnen verträglichen Zone des Ausgleichs zwischen den Extremen abzufangen.
  3. Anzustreben sind Lebensbedingungen und Verhaltensweisen, die den Menschen zu größtmöglicher körperlicher Leistungsfähigkeit, geistiger Beweglichkeit, seelischer Belastbarkeit, positiver Arbeitseinstellung, zwischenmenschlicher Harmonie und zum Einklang mit der Umwelt verhelfen.
    Der Weg zu diesem optimalen Wohlbefinden des Individuums in den Grenzen seiner gesellschaftlichen Verantwortung wird in Nordamerika seit vielen Jahren unter der Bezeichnung “Wellness” erfolgreich beschritten.
    Mit Rücksicht auf eine leichtere internationale Verständigung soll der Begriff auch für gleichgerichtete Bestrebungen unter den teilweise andersartigen europäischen Verhältnissen benutzt werden.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Sprachen

  1. Der Verein führt den Namen
    EUROPÄISCHE WELLNESS UNION
    EUROPEAN WELLNESS UNION
    UNION EUROPEENNE DE BIEN-ETRE
  2. Er hat seinen vorläufigen Sitz und Gerichtsstand in Bonn.
  3. Zur Erlangung der Rechtsfähigkeit erfolgt Eintragung in das Vereinsregister.
  4. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
  5. Die Vereinssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch. Für die Auslegung dieser Satzung ist die deutsche Originalfassung maßgeblich.
  6. Ist ein Land durch mindestens sieben Mitglieder in der EUROPÄISCHEN WELLNESS UNION vertreten, kann eine solche Gruppierung ermächtigt werden, den Zusatz “Sektion ... (Name des Landes) ...” zum Vereinsnamen zu führen.

§ 2 Zweck

  1. Der Verein widmet sich vorrangig der Aufgabe, den Bürgern europäischer Länder in ihrem privaten wie beruflichen Bereich einen Lebensstil nahezubringen, durch welchen ganzheitliches Wohlbefinden (im Sinne von Abschnitt III der Präambel) erreicht werden kann.
  2. Mit dieser Zielsetzung vertritt der Verein zugleich die Interessen von Personen, Firmen, Organisationen und sonstigen Einrichtungen, die aktiv zur Umsetzung des Wellness-Gedankens beitragen wollen und auf ihrem Tätigkeitsgebiet entsprechend qualifiziert sind.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    • Literaturauswertung sowie Koordination und Unterstützung von Forschungsvorhaben auf den einschlägigen Fachgebieten,
    • Ausarbeitung und stetige Aktualisierung eines umfassenden Programms für Gesundheit und Lebensqualität, einschließlich gezielter Maßnahmen in Teilbereichen,
    • Erweiterung des Wellness-Bewußtseins der Bevölkerung mit Hilfe von Informations-, Schulungs- und Trainingsangeboten,
    • Erarbeitung von Richtlinien, Qualitätsanforderungen u. dgl. sowie Vergabe von Lizenzen oder Gütesiegeln für wellnesstaugliche Waren oder Dienstleistungen,
    • Regelung des Aus- und Weiterbildungswesens, Förderung dafür geeigneter Schulungseinrichtungen,
    • nachhaltige Unterstützung der Mitglieder bei ihrem privaten oder beruflichen Einsatz im Sinne der Vereinsziele,
    • Beratung von nationalen und internationalen Stellen (einschließlich der Versicherungsträger) sowie von Unternehmen, Verbänden und anderen Einrichtungen bei der Planung und Durchführung zeitgemäßer Programme zur Gesundheitsförderung, Persönlichkeitsentwicklung und Lebensstilkorrektur,
    • Pflege der Beziehungen zu Massenmedien und sonstigen Meinungsbildnern,
    • Herstellung und Ausbau von Kontakten zu außereuropäischen Fachleuten und Insititutionen mit gleichartigen Bestrebungen.
  4. Die EUROPÄISCHE WELLNESS UNION kann Auszeichnungen für besondere Verdienste um die Wellness-Bewegung stiften sowie Anerkennungspreise für Forschungsergebnisse und gleichwertige Leistungen aussetzen.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Die ordentliche Mitgliedschaft kann erworben werden von
    • natürlichen Personen,
    • Personenvereinigungen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit,
    • sonstigen Körperschaften privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in einem europäischen Land.
  2. Als fördernde Mitglieder werden Personen, Firmen und andere Gruppierungen aufgenommen, die den Anliegen der EUROPÄISCHEN WELLNESS UNION durch wirtschaftliche Unterstützung oder sonstige Zuwendungen zu raschestmöglichem Erfolg verhelfen wollen.
  3. Kooperationspartner aus anderen Kontinenten können den Status assoziierter Mitglieder erhalten.
  4. Der Verein darf Ehrenmitglieder ernennen, auch für einzelne Organe.
  5. Über die Aufnahme von Mitgliedern und die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet der Vorstand.

...u.s.w.

 

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